Der vierte Lockdown, der für ganz Österreich gilt, ist am 22.11. in Kraft getreten und die Bevölkerung wird ihre vier Wände ausschließlich aus vorher festgelegten Gründen verlassen können.
Wie angekündigt, soll der Lockdown, der die gesamte Bevölkerung unabhängig vom Impfstatus umfasst, bis zum 13. Dezember in Kraft sein. Danach wird die Normalisierung der Corona-Situation erwartet.
Dies sind die Regeln, die ab dem 22. November gelten:
Ausgangsbeschränkung:
- Die vierundzwanzigstündige Ausgangssperre ist in Kraft. Bewegungsverbot, bei dem Bürger ihre Häuser nur dann verlassen können, um zur Arbeit oder zur Schule zu gehen, Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Medikamente zu kaufen, anderen zu helfen, ihr Eigentum zu schützen, körperlicher Erholung oder geistiger Entspannung nachzugehen, zu geplanten Vorsorgeuntersuchungen zu gehen (zum Arzt, zum Coronavirus-Test oder zur Impfung).
- Die Bürger können sich mit maximal einer Person treffen, die nicht in ihrem Haushalt lebt. Die Polizei wird keine persönlichen Räumlichkeiten kontrollieren, aber Gärten und Garagen können kontrolliert werden.
- Es wird empfohlen, in allen geschlossenen Räumen sowie in Verkehrsmitteln (soweit möglich) einen Abstand von 2 Metern einzuhalten.
- Versammlungen sind strengstens verboten.
- Das Tragen von FFP2-Masken ist in allen öffentlichen Innenräumen, im öffentlichen und privaten Verkehr sowie auf U-Bahn-, Bahn- oder Busbahnhöfen verpflichtend.
Testen:
- Antigen-Schnelltests sind 24 Stunden gültig, einzige Ausnahme von Tests dieser Art sind Antigentests für Studenten, die nach der alten Regel gültig sind. Diese Tests sind nicht mehr Teil des 3G-Nachweises.
- PCR-Tests sind 48 Stunden gültig.
Regeln für den Arbeitsplatz:
- Es empfiehlt sich, in allen Bereichen nach Möglichkeit ins Home-Office zu wechseln.
- Die 3G-Regel ist noch in Kraft, d.h. Mitarbeiter müssen beim Betreten von Arbeitsorten einen Nachweis darüber haben, ob sie getestet, geimpft oder genesen sind.
- Die Gültigkeit von PCR-Tests beträgt 48 Stunden, während Antigentests 24 Stunden lang gültig sind.
- In allen geschlossenen Räumen, in denen es keine Schutzvorrichtungen gibt, gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Reisen:
- Touristische Reisen nach Österreich sind bis zum 13. Dezember nicht möglich.
- Bei der Einreise nach Österreich gilt die 2.5G-Regel, was bedeutet, dass der Antigentest oder der Antikörper-Beweis nicht mehr gültig ist. Daher sind für die Einreise Impfbestätigungen, Genesungsbescheide oder ein PCR-Test erforderlich.
- Ab 6.12.2021 gilt der Impfnachweis sechs Monate.
Gastronomie und touristische Einrichtungen:
- Gastronomiebetriebe dürfen nur zum Abholen von Speisen und Getränken betreten werden. Dabei ist das Tragen einer Schutzmaske obligatorisch. Der Verzehr der erhaltenen Lebensmittel ist in einer Entfernung von 50m von der Einrichtung nicht erlaubt.
- Weihnachtsmärkte sind derzeit nicht erlaubt.
Schulen und Kindergärten:
- Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Live-Vorträge werden weiterhin für alle verfügbar sein, die es brauchen. Die Bundesregierung und die Landeshauptleute empfehlen jedoch, Schüler zu Hause zu betreuen.