Der Umgang mit einem positiven Covid-Test aus arbeitsrechtlicher Sicht wirft noch immer viele Fragen auf. Besonders die Themen Quarantäne und Homeoffice stehen hier im Fokus.
Grundsätzlich sollte man ein positives Corona-Testergebnis umgehend an die Gesundheitsbehörde weitergeben. Diese stellt dann – zunächst mündlich – einen Quarantäne- bzw. Absonderungsbescheid aus. Innerhalb von 48 Stunden sollte man dann in der Regel auch den schriftlichen Bescheid bekommen.
Jedoch ist die Absonderung auch rechtswirksam, wenn die Gesundheitsbehörde nur mündlich (telefonisch) angeordnet hat, sich in Quarantäne zu begeben. Doch was muss ich in Bezug auf meinen Arbeitsplatz beachten?
- Muss ich meinem Arbeitgeber eine Covid-19-Infektion melden?
Ja auf jeden Fall. Denn sobald ein Quarantänebescheid ausgestellt wurde, liegt eine Dienstverhinderung vor. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das wissen, damit er eine Entgeltfortzahlung vom Bund beanspruchen kann.
- Muss ich mich beim Arzt krankschreiben lassen?
Nein, denn nach einer behördlichen Absonderung ist keine zusätzliche Krankmeldung nötig. Im Gegenteil: In diesem Fall stellen Krankenkassen eine solche auch nicht aus. Sollte man bereits davor in Krankenstand gewesen sein, so wird dieser durch eine Quarantäne unterbrochen. Nach Ende der Absonderungszeit, tritt wieder der Krankenstand in Kraft.
- Kann mein Arbeitgeber anordnen, dass ich in Quarantäne weiterarbeiten muss, wenn ich keine Symptome habe?
Das ist eine Grauzone, denn grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht die „Arbeitsfähigkeit“, sprich: Wenn ich keine Symptome habe, bin ich grundsätzlich auch arbeitsfähig. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber aber auch nicht einseitig Homeoffice anordnen. Das heißt, beide Parteien müssen dem Arrangement einvernehmlich zustimmen. Ein Arbeiten vor Ort während der Quarantäne ist in jedem Fall unzulässig.
- Wird mein Gehalt während der Quarantäne weiterbezahlt?
Ja. Der Arbeitgeber muss während der gesamten Zeit der behördlich angeordneten Quarantäne das Gehalt weiterzahlen. Diese sogenannte „Entgeltfortzahlung“ wird dem Arbeitgeber zur Gänze vom Bund ersetzt.
- Kann ich zu Hause bleiben, wenn ich Angst habe, dass ich mich angesteckt habe?
Grundsätzlich nein. Ohne Krankmeldung oder Absonderungsbescheid liegt offiziell keine Dienstverhinderung vor. Allerdings kann man jederzeit mit dem Arbeitgeber ein freiwilliges Fernbleiben bzw. Arbeiten im Homeoffice vereinbaren.
Quellen: „Kurier“-Artikel