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Personen, die im Besitz einer eCard sind, haben pro Monat Anspruch auf bis zu fünf kostenlose Selbsttests.

Eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass das Geburtsjahr vor 2006 liegt und dass sich die berechtigen BürgerInnen von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) nicht abgemeldet haben.

Die Abwicklung der kostenlosen Selbsttests gestaltet sich sehr einfach. Das Ablesen der Resultate ähnelt jenen von Schwangerschaftstests.

Folgende Schritte müssen beachtet werden:

1. Führen Sie den Tupfer ungefähr 2,5 cm in ein Nasenloch ein. Drehen Sie das Stäbchen dabei fünf Mal und stellen Sie sicher, dass sie gegen die Schleimhäute pressen.

2. Schrauben Sie vorsichtig den Deckel der Testflüssigkeit ab. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie die gesamte Flüssigkeit in das Proberöhrchen einfüllen. Lassen Sie den Tupfer etwa 20 Sekunden lang in der Flüssigkeit. Agieren Sie vorsichtig dabei. Entnehmen Sie danach das Stäbchen und drücken das Röhrchen zusammen. Schließen Sie das Röhrchen indem Sie die Tröpferspitze aufsetzen.

3. Nehmen Sie die Testkassette aus der Verpackung und legen Sie die flach auf den Tisch. Tropfen Sie drei Tröpfchen aus dem Röhrchen auf die Testkassette (dies ist in der Regel mit einem „S“ gekennzeichnet). Nach circa 15 Minuten können Sie das Ergebnis ablesen. Halten Sie bitte diese Zeitangabe ein. Falls Sie länger warten, verliert das Testergebnis seine Gültigkeit.

4. Nun können Sie das Ergebnis ablesen. Wenn sich der Strich in Höhe des Buchstaben „C“ befindet, bedeutet das, dass der Test negativ ist. Wenn sich der Strich in Höhe der Buchstaben „C“ und „T“ befindet, bedeutet das, dass der Test positiv ist. Wenn sich der Strich in Höhe des Buchstaben „T“ befindet, bedeutet das, dass der Test ungültig ist und wiederholt werden muss.

Im Falle eines positiven Resultats im Zuge der Antigen-Schnelltestst, besteht der Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus. Dies wird den zuständigen Verwaltungsbehörden sofort gemeldet. In diesem Falle ist die Durchführung eines zusätzlichen PCR-Tests verpflichtend.

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