Fragen und Antworten

Teilnahme an der Corona-Schutzimpfung

Impfungen, die in Österreich auf den Markt kommen, sind sicher. Die zugelassenen Corona-Impfstoffe haben alle drei Phasen der klinischen Prüfung erfolgreich bestanden. Auch nach ihrer Zulassung werden die Impfstoffe regelmäßig kontrolliert und überwacht und mögliche Nebenwirkungsmeldungen genauestens überprüft.

Ja. Die Impfstoffe werden nicht nur vor und während der Zulassung, sondern auch solange sie auf dem Markt sind, laufend überwacht.

Am 21. Dezember 2020 erteilte die Europäische Kommission dem ersten Impfstoff die Marktzulassung. In Österreich wurden die ersten Corona-Schutzimpfungen am 27.12.2020 verabreicht.

Wie geplant sind vor Ostern bereits deutlich über 2 Millionen Impfdosen (2.033.085) in Österreich eingelangt. Davon wurden rund 1,9 Millionen Impfdosen von den Bundesländern bestellt und 1,64 Millionen Impfungen wurden bereits durchgeführt. Damit haben 15,5% der impfbaren Bevölkerung eine erste Grundimmunisierung durch einen ersten Stich erhalten. Derzeit wird alle 2,6 Sekunden in Österreich eine Coronavirus-Schutzimpfung durchgeführt. Aktuell liegt der Tagesschnitt der Impfungen bei über 33.000, dieser wird mit erhöhten Liefermengen in den kommenden Monaten weiter steigen.

Ja. Es besteht keine Impfpflicht, aber eine dringende Impfempfehlung. Jede Person, die sich impfen lassen möchte, wird sich impfen lassen können. Da zu Beginn nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stand, wurden zuerst jene Personen geimpft, die das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Nun können schrittweise alle anderen geimpft werden.

Nein. Der Impfstoff steht allen Impfinteressierten kostenfrei zur Verfügung.

Nein. PatientInnen können sich den Corona-Impfstoff nicht aussuchen. Wer welchen Impfstoff bekommt, hängt unter anderem von der Verfügbarkeit ab. Außerdem ist nicht jeder Impfstoff für jede Person gleich gut geeignet.

Nein. Derzeit gibt es die Corona-Schutzimpfung nur für Personen ab 16 Jahren. Bevor auch Kinder geimpft werden dürfen, müssen erst ausreichend Studien in dieser Altersgruppe durchgeführt werden. Sollten Impfstoffe für Kinder in Europa zugelassen werden, wird es sich um dieselben Impfstoffe handeln, die auch bei Erwachsenen zur Verfügung stehen, aber in einer anderen Dosierung.

  • Sozialversicherungsnummer
  • Unterschriebene Vereinbarungserklärung
  • Impfbestätigung (falls vorhanden)

Zwei. Zwischen den beiden Impfungen ein Abstand von 21 Tagen.

ÄrztInnen und medizinisches Personal verabreichen die Impfdosen.

Ja, da keine Impfung einen 100%igen Schutz vor einer möglichen Virusübertragung bietet. Somit besteht auch nach der Impfung eine FFP2-Maskenpflicht.

Für keinen der derzeit zugelassenen Impfstoffe kann mit Sicherheit gesagt werden, wie lange er die Geimpften schützt, und es ist immer noch nicht bekannt, ob nach den ersten beiden verordneten Dosen Nachimpfungen erforderlich sind.

Bei mRNA-Impfstoffen wird dem Körper eine Art „Bauplan“ (synthetisch hergestellte mRNA) gespritzt, mit dem er eigenständig Antigene bilden kann. Sobald das Immunsystem auf den Erreger getroffen ist, kann es von selbst einen Schutz aufbauen und Antikörper gegen das Coronavirus produzieren. Die mRNA, die über den Impfstoff verabreicht wurde, wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in das Erbgut (DNA) eingebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche Erbinformation oder auf die Fruchtbarkeit.

Vektorimpfstoffe bestehen aus einem Virus, das zwar harmlos ist, aber aussieht wie der Erreger des Coronavirus. Die körpereigene Abwehr reagiert auf das Virus und bildet Antigene, jedoch bleiben die Krankheitsfolgen aus. Schließlich produziert der Körper Antikörper und kann sich selbst vor dem Coronavirus schützen.

Virus-Mutationen sind nichts Außergewöhnliches, sondern ein natürlicher Prozess, der in einem gewissen Ausmaß in nahezu allen Viren abläuft. Die Forschung läuft auf Hochtouren und zahlreiche Studien befassen sich damit, ob die Impfstoffe Veränderungen des Virus abdecken. Nach derzeitigem Wissensstand schützt die mRNA-Impfung auch gegen neue Stämme, so auch gegen B.1.1.7.

Da nicht ausreichend Impfstoff für alle Personen zur Verfügung steht, werden zunächst Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen erschwerten Krankheitsverlauf aufweisen, geimpft. Danach können sich schrittweise alle anderen Menschen impfen lassen.

Risiken und Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung

Nein. Die Corona-Impfstoffe wurden streng geprüft und in Studien mit mehreren zehntausenden Menschen erprobt. Die derzeit zugelassenen Impfstoffe sind hochwirksam, gelten als sicher und verändern das Erbgut nicht.

Nach der Corona-Schutzimpfung kann es, wie bei allen anderen Impfungen, zu leichten Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit oder Kopfschmerzen kommen. Auch Muskelschmerzen, leichtes Fieber und Schüttelfrost können auftreten. Diese Impfreaktionen sind nicht gefährlich, können aber unangenehm sein. Sie verschwinden in der Regel nach ein paar Tagen wieder. Leichte Impfreaktionen sind ein Zeichen dafür, dass das menschliche Immunsystem auf den Impfstoff reagiert. Schwere unerwünschte Nebenwirkungen sind äußerst selten.

Auf Basis des Impfschadengesetzes leistet die Republik Österreich Entschädigung für Schäden, die durch Impfungen verursacht worden sind. Die Corona-Schutzimpfung wurde in dieser Verordnung ergänzt.

Mit 100-prozentiger Sicherheit kann man das nicht wissen, jedoch ist dies auch bei anderen Arzneimitteln zum Zeitpunkt der Zulassung nicht möglich. Jahrelange Erfahrungen zeigen aber, dass die meisten Nebenwirkungen bereits unmittelbar nach oder innerhalb von ein paar Tagen oder Wochen nach der Impfung auftreten. Um möglichst alle Langzeitnebenwirkungen erfassen zu können, müsste man sehr große Studien über viele Jahre bis Jahrzehnte durchführen. In dieser Zeit würde der Gesellschaft jedoch ein wirksames Mittel zur Vermeidung bedrohlicher Krankheitsverläufe und Todesfälle vorenthalten werden.

Besteht ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Corona-Schutzimpfung und einer bleibenden gesundheitlichen Schädigung (kommt nur äußerst selten vor), kann der/die Betroffene einen Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens stellen. Ob es zwischen Impfung und dem Schaden einen Zusammenhang gibt, wird vor Gericht mit Hilfe von medizinischen Sachverständigen geklärt. Kann ein direkter Zusammenhang festgestellt werden, kommt das Impfschadengesetz zum Tragen. Es gewährleistet finanzielle Entschädigung und rechtliche Sicherheit für Betroffene.

Impfungen sind für die meisten Menschen sicher und wirksam. In Einzelfällen kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Diese müssen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. So kann auch nach der Zulassung des Impfstoffes laufend überprüft und sichergestellt werden, dass die verfügbaren Impfstoffe sicher sind. ÄrztInnen, ApothekerInnen sowie andere Gesundheitsberufe sind verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden. PatientInnen oder deren Angehörige können Nebenwirkungen freiwillig direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) melden. Mehr Informationen unter der Telefonnummer 0800 555 621 oder https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungen

RisikopatientInnen

Die derzeitige Studienlage zeigt keine schädlichen Auswirkungen auf Mutter und Kind. Nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt wird die Corona-Schutzimpfung bei Schwangeren empfohlen.

Frauen mit Kinderwunsch wird die Corona-Schutzimpfung in der Regel empfohlen. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass der Impfstoff schädliche Auswirkungen auf die Schwangerschaft, den Embryo, seine Entwicklung oder die Geburt hat. Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, wenn Sie Bedenken haben. Diese/r wird mit Ihnen Nutzen und Risiko der Impfung sorgfältig abwägen

Es ist derzeit nicht bekannt, dass die Impfstoffe in die Muttermilch übergehen. Stillende Mütter können sich impfen lassen.

Personen, die eine labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektion durchgemacht haben, wird etwa 6-8 Monate nach der Genesung eine einmalige Impfung empfohlen.

Liegen Symptome einer Erkrankung vor, sollte keine Corona-Schutzimpfung verabreicht werden (wie bei anderen Impfungen auch). Bei positivem Corona-Test können Sie sich nach Beendigung der Quarantäne bzw. nach sicherer Ausheilung impfen lassen.

Menschen mit einer bekannten Allergie (zum Beispiel Hausstaub oder Gräser) können sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Corona-Schutzimpfung ist sicher und gut verträglich. Schwere allergische Reaktionen sind äußerst selten. Die Beobachtungszeit nach einer Impfung sollte bei Allergikern zur Absicherung auf etwa 30 Minuten verlängert werden. Bei schweren Allergien sollten Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt über Risiko und Nutzen der Corona-Schutzimpfung sprechen. Zu einer Impfung sollte, falls vorhanden, der Allergie-Ausweis mitgebracht werden.

Bisher wurden die Corona-Impfstoffe bei Personen mit Autoimmunerkrankungen nur teilweise untersucht. Zu HIV, Krebserkrankungen (ohne Chemotherapie), Diabetes mellitus, stabilen Autoimmunerkrankungen und Krankheiten, die das Herz-Kreislauf-System oder die Lunge betreffen, liegen bereits Erfahrungswerte vor. Hier wurden keine schädlichen Auswirkungen auf Verträglichkeit oder Wirksamkeit festgestellt. Zu anderen Krankheitsbildern gibt es noch zu wenige Erfahrungswerte. Ob eine Impfung bei Menschen mit Autoimmunerkrankungen empfehlenswert ist, sollte daher individuell mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt abgeklärt werden.

Im Falle einer Infektion oder akuter Erkrankung wird eine Impfung nach dem Auskurieren empfohlen. Im Falle einer leichten Erkältung kann ohne Bedenken geimpft werden.

Eine ärztliche Bestätigung oder der persönliche Impf-Brief der Sozialversicherung reicht als Nachweis. Menschen, die zur Risikogruppe gehören, werden nun laufend geimpft. Die Priorisierung erfolgt nach Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums.

Impfstoffforschung und –zulassung

Trotz der Erfolge und den Zulassungen der Corona-Impfstoffe wird weltweit weiterhin intensiv an Impfstoffen geforscht: So befinden sich derzeit laut WHO über 200 Impfstoffkandidaten in der Entwicklung.

Ein detaillierter Überblick über den aktuellen Stand der Impfstoffentwicklung wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines zur Verfügung gestellt.

 

In sogenannten präklinischen Studien, im Labor mit Zellkulturen oder im Tierversuch, gewinnen Forscher:innen erste Hinweise zu Wirkung, Verträglichkeit und Dosierung eines neuen Wirkstoffs. Treten keine gefährlichen Nebenwirkungen auf und hat die Ethikkommission ihre Genehmigung erteilt, darf der Wirkstoff am Menschen geprüft werden. In den klinischen Studien wird genau untersucht, ob der Wirkstoff sicher, verträglich und wirksam ist.

Ja, Österreich ist an vorderster Stelle mit dabei, wenn es um die Forschung und Herstellung von Corona-Impfstoffen geht. Gleich mehrere heimische Unternehmen entwickeln oder forschen zu Impfstoffkandidaten oder Bestandteilen davon. Das gemeinsame Ziel ist, so bald wie möglich mehrere Impfstoffe zur Zulassung zu bringen.

Ja, Österreich ist an vorderster Stelle mit dabei, wenn es um die Forschung und Herstellung von Corona-Impfstoffen geht. Gleich mehrere heimische Unternehmen entwickeln oder forschen zu Impfstoffkandidaten oder Bestandteilen davon. Das gemeinsame Ziel ist, so bald wie möglich mehrere Impfstoffe zur Zulassung zu bringen.

Ist ein Corona-Impfstoff sicher, verträglich und wirksam, besteht die Möglichkeit, den Zulassungsprozess zu beschleunigen, um den Impfstoff schneller auf den Markt zu bringen. Normalerweise finden Begutachtungen nacheinander statt. Durch eine begleitende Begutachtung („Rolling Review“) können Arzneimittelbehörden bereits während der noch laufenden Entwicklung zu beurteilen beginnen. Dies spart Zeit – Sicherheit und Wirksamkeit stehen dennoch stets an oberster Stelle.

Das Zulassungsverfahren für einen Impfstoff ist sehr streng. Wird bei der Europäischen Arzneimittelbehörde ein Antrag auf Zulassung eines Impfstoffes eingereicht, müssen umfangreiche Daten vorgelegt werden, z.B. zur Herstellung des Impfstoffes oder zu den durchlaufenen klinischen Studien an Mensch und Tier. Basierend auf allen vorgelegten Daten wird eine Nutzen-Risiko-Bewertung durchgeführt, um einen qualitativ hochwertigen, wirksamen und vor allem auch sicheren Impfstoff zu gewährleisten.

Vor ihrem Beginn müssen klinische Studien in ein öffentlich zugängliches Register eingetragen werden. Dadurch wird größtmögliche Transparenz in der medizinischen Forschung garantiert. Zudem wird sichergestellt, dass keine Daten unterdrückt oder weggelassen werden können. Das wichtigste Register in der EU ist das der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, das sogenannte EU Clinical Trials Register. Hier können Infos zu klinischen Studien öffentlich eingesehen werden: https://www.clinicaltrialsregister.eu

Derzeit sind in Österreich vier Imfpstoffe zugelassen, nämlich mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna sowie Vektor-Impfstoffe der Hersteller AstraZeneca und Johnson&Johnson.

Coronavirus-Tests

Alle Personen, die

in Österreich leben (Haupt- und Nebenwohnsitz),

in Österreich arbeiten,

sich gerade in Österreich aufhalten oder

in Österreich in die Schule gehen.

Nein. Testen lassen können sich unter anderem Reisende aus dem Ausland, Personen, die körpernahe Dienstleister in Anspruch nehmen möchten, Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten und Personen, die sich freiwillig testen lassen möchten.

Nein, die Tests sind allesamt kostenlos.

Alle impfinteressierten Personen brauchen grundsätzlich eine Voranmeldung (online oder telefonisch unter der Nummer 1450) für den Test. Details hierzu finden Sie unter folgendem Link.

Lichtbildaus, e-Card (sofern vorhanden), QR-Code der Registrierung, Bestätigung der Terminreservierung, Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske).

Ja, geben Sie einfach Ihre Sozialversicherungsnummer an und kommen Sie mit einem Lichtbildausweis zum Test. Verfügen Sie über keine Sozialversicherungsnummer lassen Sie dieses Feld leer. Die Angabe der Sozialversicherungsnummer ist nicht zwingend nötig.

Antigen-Schnelltests sind kostenlos und werden mittels Nasen- und Rachenabstrich durchgeführt. Die Testergebnisse erhalten Sie 15 Minuten nach der Probenentnahme. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Durchführung eines PCR-Tests verpflichtend. Mit der Bestätigung eines negativen Testergebnisses, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf, können Sie FriseurInnen, KosmetikerInnen und andere körpernahe Dienstleister aufsuchen. Testen lassen können sich unter anderem Reisende aus dem Ausland, Personen, die körpernahe Dienstleister in Anspruch nehmen möchten, Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten und Personen, die sich freiwillig testen lassen möchten.

Alle SchülerInnen sind zwei Mal pro Woche zu Selbsttests verpflichtet. Wie der gesamte Prozess funktioniert, erfahren Sie unter folgendem Link.

Ab dem 1. März sollen in Apotheken gratis Selbsttests zur Verfügung stehen. Pro Monat sind fünf Tests pro Person vorgesehen.

Nein, jede Person, die die Bedienungsanleitung liest, kann den Test durchführen. Das Resultat erhält man nach 15 Minuten. Wie der gesamte Prozess funktioniert, erfahren Sie unter folgendem Link.

REISEN

U Austriju se može slobodno putovati iz cele Evropske unije uz poštovanje 3G pravila. Detaljnije informacije o putovanjima možete naći u sledećem tekstu.

Kako se navedi na zvaničnim online platformama austrijskih ministarstava, ulazak u Austriju dozvoljen je samo iz država EU, dok je iz svih drugih država (sa malobrojnim izuzecima) zabranjen. Koji su to izuzeci pročitajte u ovom tekstu.

Za putnike koji dolaze iz visokorizičnih zemlja u kojima nastaju/su nastali novi sojevi virusa neophodan je PCR test + karantin. Putnici koji dolaze iz ovih zemalja(Brazil, Indija, Južnoafrička Republika i Velika Britanija) susrešće se sa strogim pravilima koja podrazmevaju obavezan desetodnevni karantin, sa mogućnošću prekida petog dana, bez obzira da li su pojedinci vakcinisani, testirani ili preležali koronavirus.

Registraciju za odobrenje pre putovanja mora izvršiti svaka osoba koja ulazi u Austriju pre nego što krene na put (najranije 72 sata pre nego što uđe u Austriju). Registracija je uvek važeća samo za registrovano lice i njegove priložene podatke, zbog toga, tokom svakog novog ulaska u Austriju je neophodna nova registacija.  Detaljnije o online registraciji pročitajte ovde.

Radnici koji dolaze iz drugih zemalja zbog posla u Austriji i stanovnici Austrije koji se vraćaju u matičnu zemlju zbog posla u inostranstvu takođe moraj da se online registruju i da imaju negativan PCR test ili antigen test koji nije stariji od 72 sata.

Deca mlađa od 10 godina ne moraju imati test,  ali za njih važe iste mere kao i za odrasle pod čijim nadzorom putuju, što znači da ukoliko se karantin za odraslu osobu, pod čijim nadzorom deca putuju, smatra prekinutim, onda se karantin smatra prekinutim i za decu.

Izuzeci su:

  • Tranzitni putnici bez usputnog zaustavljanja.
  • Putnici koji ulaze u Austriju zbog nepredvidivih familijarnih razloga.
  • Nužni razlozi za brigu o životinjama ili za preduzimanje mera potrebneih u poljoprivredi i šumarstvu.
  • Putnici u profesionalnim prevoznim putovanjima / prelazni letovi.
  • Vozači vozila u javnoj službi.
  • Ljudi koji dolaze iz Austrije, potom prelaze na stranu teritoriju bez zaustavljanja da bi stigli na odredište u Austriji.

Putovanje u zemlje Balkana za austrijsko stanovništvo je dozovljeno, ali u svakoj od zemalja važe različita pravila prilikom ulaska.

Koja su pravila na snazi pročitajte u sledećim tekstovima:

VISUM

Aufgrund des Coronavirus (COVID-19) können Sie nur persönlich zur MA 35 kommen, wenn Sie vorher einen Termin vereinbart haben.

Einen Termin können Sie nur für folgende Fälle vereinbaren:

Sie kommen aus einem Drittstaat: Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel – Termin vereinbaren

Sie kommen aus einem EWR-Staat oder Sie sind Familienmitglied einer Person, die aus einem EWR-Staat kommt: Anträge auf EWR-Dokumentationen – Termin vereinbaren

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel oder Ihre EWR-Dokumentation verlängern möchten, müssem Sie keinen persönlichen Termin vereinbaren.

Drucken Sie das Formular für den Verlängerungsantrag aus, füllen Sie es aus und schicken Sie es bitte per Post. Schicken Sie auch ein aktuelles Passfoto und Kopien der erforderlichen Unterlagen.

Nachreichungen von Unterlagen bitte per Post oder E-Mail.

Falls erforderlich, nimmt die MA 35 mit Ihnen für eine Terminvereinbarung Kontakt auf.

Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer

+43 1-4000-3535.

Nein. Das Visum wird, falls genehmigt, an die von Ihnen angegebene Zustelladresse geschickt.

Falls Sie ein unbefristetes Visum („Daueraufenthalt-EG“) besitzen, können Sie witerhin in Österreich arbeiten, auch wenn Ihr Visum abgelaufen ist. Den Antrag zur Verlängerung Ihres Visums können Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt, auch nach Ablauf des Visums, stellen.

Bei allfälligen Fragen zu diesen beiden Aufenthaltstiteln wenden Sie sich bitte an das Arbeitsmarktservice (AMS).

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