Am Dienstag um 0 Uhr tritt in Österreich die neue Einreiseverordnung in Kraft. Anders als angekündigt gibt es jedoch eine Änderung bei den Nachweisen, die gelten.
Noch am Samstag wurde von der Regierung bei der neuen Einreiseverordnung, die ab morgen, 0 Uhr, in Kraft treten soll, eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Corona-Impfungen und -Genesungen angepeilt. Doch heute ist alles wieder anders: Laut Medienberichten gab der Covid-19-Koordinationsstab des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements am Montag bekannt, dass es zu keiner Verkürzung der Impf- und Genesenen-Gültigkeitsdauer kommt. Die Gültigkeitsdauern bleiben also bis auf eine Ausnahme wie gehabt. Hier der Überblick:
Was sich ebenfalls ändert: Ab Dienstag ist die Einreise nach Österreich auch wieder mit 3G, statt wie bisher nur mit 2G+ erlaubt. Einreisen dürfen damit nun auch wieder Ungeimpfte mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test. Auch Antigentests (24 Stunden gültig) sind zugelassen, allerdings nur, wenn sie von einem Labor stammen. Selbst- bzw. “Wohnzimmertests” gelten also nicht.
Kann kein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist eine elektronische Registrierung unter entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Keine 3G-Nachweispflicht gibt es für Kinder unter 12 Jahren, außerdem fallen Extra-Nachweise für Pendler weg. Die Verordnung ist vorerst bis zum 28. Februar gültig.
Was bleibt gleich?
Auch ab dem morgigen Dienstag kann man weiterhin mit einer Zweit- oder Drittimpfung nach Österreich einreisen, wenn diese maximal 270 Tage alt ist. Die Gültigkeitsdauer für das Genesungszertifikat bleibt ebenfalls unverändert: Dieses gilt bis zu maximal 180 Tage nach einer überstandenen Corona-Infektion.