Reisen in die Balkanländer über Weihnachten und Neujahr werden neben den üblichen Staus auch durch die von bestimmten Ländern vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen geprägt sein. Hier ein Überblick über die Regeln, um eine mögliche Quarantäne zu vermeiden.
Slowenien
Personen mit Wohnsitz in Österreich können nur mehr unter Einhaltung der 3-G-Regel nach Slowenien einreisen.
- Um ohne Quarantäne einreisen zu können, ist demnach entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), ein negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden)
- ein Impfnachweis (beide Dosen) vonnöten
- Personen, die keinen der geforderten Nachweise erbringen können, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben.
Kroatien
Passagiere, die direkt aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen, d.h. aus dem Schengen-Raum, dürfen unabhängig von der Staatsbürgerschaft nach Kroatien einreisen, wenn sie einen gültigen digitalen grünen Reisepass der EU besitzen.
Wenn Reisende aus den oben genannten Regionen über keinen gültigen digitalen „Grünen Pass” verfügen, dürfen sie nur unter folgenden Voraussetzungen einreisen:
- negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden ist
- Bescheinigung über eine vollständige Impfung mit in der EU anerkannten Impfstoffen.
- Bestätigung über den Erhalt der ersten Impfdosis Pfizer, Moderna oder Gamaleya (Einreise vom 22. bis 42. Tag nach der ersten Impfung möglich) bzw. AstraZeneca (Einreise vom 22. bis 84. Tag nach der Erstimpfung); Genesungsbescheid und Impfzertifikat über den Erhalt von mindestens einer Dosis.
Sollte man keinen der genannten Nachweise erbringen können, so muss man nach der Einreise verpflichtend einen PCR oder Antigentest durchführen. Insofern man dieser Pflicht nicht nachkommt, so muss eine behördlich angeordnete zehntägige Quarantäne angetreten werden.